Veranstaltung: | Papier Fußverkehr GRÜNE Chemnitz |
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Antragsteller*in: | Martin Schmidt (KV Chemnitz) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.06.2020, 10:20 |
A1: Fußverkehr in Chemnitz fördern und ausbauen
Titel
Antragstext
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1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen
und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der
Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziert zu betrachten. Es gibt
aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen.
Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz
haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt.
https://gruene-chemnitz.de/start/wp-
content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082-
015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir
wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir
neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und
finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere
MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die
Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen
Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um
innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle
Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind
die Fußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes
sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen
Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte
überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im
absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen
können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese
wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau-
und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten.
Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die
Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen
Kommunen sollen dabei mit aufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne
Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der
Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss
dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht
oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor
Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und
UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so
ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffen. Diese sollen künftig bei jedem
neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen
gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier
das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für
FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE
neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen und vielfältige
Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende
Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In
einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und
die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öffentlich
genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für
Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige
Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und
eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des
MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit
von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig
Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen
ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren
können. Bedarfsampeln an Kreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und
durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei
darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für
Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern
wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität
so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und
parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung
des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als
Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann
dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und
Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht
(anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt
Maßnahmen aufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt
werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (SrvQuelle: System repräsentativer Verkehrsbefragungen kurz SrV 2018, TU Dresden). Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen. Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Chemnitz, haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. WirGRÜNE Chemnitz wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollenmöchten diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind.mindestens 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterI*innen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind.mindestens 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollenmöchten wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. BarrierefreiheitBarrierearmut
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt musshat dies regelmäßig zu kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherI*innen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerI*innen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen Fußgeher*innen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen Fußgeher*innen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherI*innen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherI*innen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherI*innen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherI*innen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zuzur Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLEalle neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werdensein. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B., zum Beispiel Einkauf, Bildung, Kultur), kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werdensein.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damitum die „Flüssigkeit des motorisierter Individualverkehrs kurz MIV ́s“ garantiert werden kannzu garantieren.. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. HöHöchstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollenmöchten mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70%70 Prozent der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s40 Sekunden betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzungen in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog (analog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziertdifferenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die FußwegeFußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffenaufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffenschaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öfföffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an KreuzungenKreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzten Maßnahmen aufzuführenaufzuführen und es ist schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werdenaufzuzeigen.
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren ist der Fußverkehrsanteil in der Stadt Chemnitz gewachsen und beträgt aktuell 30% des Gesamtverkehrsaufkommens. (Srv 2018, TU Dresden) Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet ist sehr differenziert zu betrachten. Es gibt aktuell nur allgemeine Richtlinien für die Anlage und Sanierung von Fußwegen. Diese umfasst selten die Gestaltung von Gehwegen.Wir Bündnisgrüne in Chemnitz haben 2015 ein Papier dazu verabschiedet und erste Grundlagen gelegt. https://gruene-chemnitz.de/start/wp-content/uploads/2018/04/Positionspapier_GR%c3%9cNE_Fu%c3%9fverkehr_Version_31082015.pdf
Erste Gehwegsanierungen haben in verschiedenen Stadtteilen stattgefunden. Wir wollen diesen Wege weitergehen und beschleunigen. An einigen Stellen wollen wir neue Akzente setzen.
2. Forderungen und Weiterentwicklung
2.1. Grundlagen
Für die fachliche Erarbeitung und Umsetzung sind dringend mehr Personal und finanzielle Mittel nötig. Für die Größe unserer Stadt sind mind. 3 weitere MitarbeiterInnen für den Bereich des Fußverkehrs nötig. Diese sollen die Reparaturen, Verbesserungen und Neuplanungen vorantreiben. Die jährlichen Eigenmittel der Stadt für Fußwege müssen mind. 500.000 Euro betragen, um innerhalb weniger Jahre spürbare Verbesserungen zu erzielen. Hier sollen alle Stadtteile profitieren und nachgefragte Wegeverbindungen Vorrang haben.
2.2. Gestaltung und Regelbauweise
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Stadtteile in den Epochen, sind die Fußwege Zeugnisse der jeweiligen Bauepoche. Aspekte des Denkmalschutzes sollen deshalb in die Neu- und Umgestaltung einfließen. Dabei müssen Gehwegplatten und Pflaster so gestaltet sein, dass sie auch mehrere Jahrzehnte überleben. Dunkle Asphaltbeläge - oft aus Kostengründen gewählt - dürfen nur im absoluten Ausnahmefall zur Anwendung kommen. Neue Technologien bei den Gehwegen können eine Entwicklung der Straßenbäume fördern und die Gehwege schonen. Diese wollen wir gezielt zur Anwendung bringen. Die Stadt soll bis 2022 eigene Bau- und Gestaltungsregeln für die Anlage- und Sanierung von Gehwegen erarbeiten. Dabei soll eine ansprechende Gestaltung genauso eine Rolle spielen, wie die Funktionalität und Langlebigkeit der Investition. Positive Beispiele aus anderen Kommunen sollen dabei mit aufgegriffen werden.
2.3. Barrierefreiheit
Wir wollen alle Gehwege so gestalten, dass diese absolut barrierearm und ohne Hindernisse ausgestaltet werden. Hier sind auch die jeweiligen Bauträger in der Verantwortung, Änderungen nach Bauarbeiten wieder auszubessern. Die Stadt muss dies regelmäßig kontrollieren.
2.4. Toller mit Poller - Schutz der Fußwege
Viele Gehwege werden regelmäßig befahren und sind so für FußgeherInnen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Deshalb ist ein Schutz der Gehwege vor Fahrzeugen erforderlich.Wir wollen mit Chemnitzer KünstlerInnen und UnternehmerInnen die Entwicklung eines „Chemnitzer Pollers“ vorantreiben und so ein Stück bauliche Stadtgeschichte schaffen. Diese sollen künftig bei jedem neuen oder sanierten Gehweg zu Anwendung kommen und mit einem hohen gestalterischen Anspruch, die Fußwege schützen. „Toller mit Poller“ könnte hier das Motto lauten.
2.5. Stadtgestaltung - kurze Wege ermöglichen
Bei einigen neuen Wohngebieten wird bewusst auf die Durchlässigkeit für FußgeherInnen verzichtet. Diesen Zustand wollen wir ändern und zunächst ALLE neuen Wohnstandorte in Chemnitz für FußgeherInnen öffnen und vielfältige Anbindungen an das umliegende Wegenetz ermöglichen. Eine entsprechende Planungsgrundlage soll für alle Planungsbüros in der Stadt Standard werden. In einem zweiten Schritte sollen Barrieren in vorhanden Wohngebieten verringert und die Durchwegung gesichert werden. Ebenso sollen bei Bau und Planung öffentlich genutzter Einrichtungen (z.B. Einkauf, Bildung, Kultur) kurze Wege für Fußgeher*innen planerisch gesichert werden. Strategisch wichtige künftige Wegeverbindungen im Stadtgebiet müssen schnellstmöglich planerisch und eigentumsrechtlich gesichert werden.
2.6. Standardlösungen für Kreuzungen und Straßenübergänge
Leider werden noch immer FußgeherInnen ausgebremst, damit die „Flüssigkeit des MIV ́s“ garantiert werden kann. Höhstrichterliche Urteile wonach die Sicherheit von FußgeherInnen höher zu bewerten ist, als schneller MIV, finden noch zu wenig Anwendung. Wir wollen mind. 70% der Kreuzungen in Chemnitz mit Gehwegvorsprüngen ausstatten, sodass FußgeherInnen die Straßenseite ohne große Gefahren queren können. Bedarfsampeln an Kreuzungen sind Stück für Stück zurück zu bauen und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. Dabei darf die Wartezeit für FußgeherInnen nicht mehr als 40s betragen. Für Bedarfsampeln, die nicht Bestandteil ampelgeregelter Kreuzungen sind, fordern wir möglichst kurze Anforderungszeiten.
2.7. Menschen im Mittelpunkt - Straßenräume ganz neu denken
In Wohngebieten möchten wir zunehmend Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität so gestalten, dass Fußgänger*innen im Mittelpunkt stehen. Der ruhende und parkende motorisierte Verkehr muss dafür stark reduziert werden. Die Gestaltung des Brühls aber auch gelungen Umsetzunge in anderen Städten können dafür als Beispiele dienen. In den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln von Chemnitz kann dieser Ansatz bis hin zu Superblocks, in denen Fußgeher*innen und Radfahrer*innen dominieren, erweitert werden werden.
2.8. Gesamtstrategie
Um die verschiedenen Maßnahmen zu bündeln, sollen ein zweijährlicher Bericht (anlaog zum Radverkehr) erstellt werden. Dabei sind die nicht umgesetzt Maßnahmen aufzuführen und schnellstmöglich ein Weg zur Umsetzung aufgezeigt werden.
Antrag nicht behandeln
Begründung
Die Maßnahmen sollen zur Verbesserung für FußgeherInnen in Chemnitz beitragen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä2 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä3 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä4 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä5 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä6 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä7 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä8 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä9 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä10 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä11 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä12 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä13 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä14 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä15 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä16 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä17 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä18 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä19 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä20 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä21 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä22 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä23 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä24 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä25 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä26 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä27 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä28 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä29 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä30 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä31 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä32 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä33 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä34 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä35 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä36 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
- Ä37 (Nils Pommeranz (KV Chemnitz), Eingereicht)
Kommentare
Anna Schäfer:
Z71: des Motorisierten Individualverkehrs" (MIV)
Z75: Alle vorhandenen und zukünftigen Ampelanlagen sollen auf ihre bedarfsgerechte Optimierung hin überpfügt werden. Dabei sollen, wo sinnvoll, Bedarfsampeln an Kreuzungen Stück für Stück zurück gebaut und durch Ampeln mit regulärem Umlauf auch für FußgeherInnen ersetzt werden. (((Begründung: Leider habe ich mich nicht an der Diskussion um die Bedarfsampeln beteiligt. Ich finde sie aber gut und würde die Absolutheit des Antrages an dem Punkt nicht stützen, sondern wäre hier für Abwägung. Rollender Verkehr aller FahrerInnen ist besser als sinnloses Stehen an Ampeln un besser für AnwohnerInnen, FahrerInnen und Umwelt)))
Z91/2.8: Auch die vermehrte Einrichtung und Ausweisung von Fuß- und Radwegen in getrennter Nutzung soll überprüft und, wo möglich und sinnvoll, umgesetzt werden. Die teilweise breiten Fußwege in Chemnitz lassen dies mutmaßlich oft zu. Hierbei sind auch Übergangslösungen bis zur Einrichtung baulich einwandfreier Radwege zu erwägen, um Verkehrssicherheit und -fluss für alle Verkehrsteilnehmenden zu maximieren.